Ab Oktober 2025 sind die Banken verpflichtet, vor der Ausführung einer Überweisung die Empfängerdaten zu prüfen. Dabei findet ein Abgleich der IBAN und dem bei der Bank gespeicherten Kontoinhaber mit den in der Überweisung angegebenen Daten statt. Stimmt der in der Überweisung angegebene Empfänger nicht mit dem Kontoinhaber der IBAN überein, wird die Zahlung nicht direkt angenommen. Im Onlinebankingprogramm wird dann pro Überweisung die Abweichung angezeigt, der Zahlungsauftrag kann an dieser Stelle trotzt Abweichung ausgeführt werden! Dazu ist der Einsatz einer aktuellen Version der Onlinebankingsofware nötig.
Um zukünftig eine positive Rückmeldung bei der Empfängerprüfung zu erhalten sollten die Daten der Kontoinhaber korrekt angegeben werden. Dazu sind die Daten der Vorprogramme wie eLMID Buchhaltung, eLMID AgrarGIS oder Sage HR zu kontrollieren und ggf. anzupassen.
Beispiele:
eLMID Buchhaltung: Personenstammdaten
eLMID AgrarGIS: Verpächterdaten / Vertragsdaten
Sage HR Suite: Arbeitnehmer, Krankenkassen (weitere Informationen finden Sie in der Sage Wissensdatenbank unter der ID 214710)